Bei meinen angebotenen Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um private Leistungen. Sie bekommen von mir je nach Vereinbarung zum Ende des Monats eine detaillierte Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Leider ist das Land Tirol zu diesem Zeitpunkt nicht bereit dazu, Direktverrechnungs-Verträge mit selbstständigen diplomierten Krankenpflegern abzuschließen.
Unsere Gewerkschaft arbeitet mit Hochdruck daran dies zukünftig zu ermöglichen, um Ihnen als Patient die Problematik einer finanziellen Vorleistung abzunehmen.
Folgend möchte ich Ihnen einige Möglichkeiten auflisten, wie Sie meine Kosten teilweise oder vollständig abdecken können.
Pflegegeld
Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.
Das Pflegegeld können Sie nach Ihren Bedürfnissen verwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise über die Homepage der Arbeiterkammer Tirol.
ÖGK Kostenrückerstattung
Wenn Sie eine medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen müssen (ärztliche Verordnung), haben Sie die Möglichkeit meine Rechnung nach der vollständigen Bezahlung über die ÖGK einzureichen. Die Österreichische Gesundheitskassa übernimmt einen kleinen Teil der angefallenen Kosten.
Screenshot: www.gesundheitskasse.at
Sollten Sie weitere Fragen zum Kostenzuschuss der ÖGK haben, wenden Sie sich am besten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse Tirol.
Private Krankenversicherung
Kosten für eine Hauskrankenpflege werden von privaten Krankenversicherungen oft vollständig übernommen, dies kann aber je nach Anbieter verschieden sein. Sollten Sie eine privat Versicherung haben, erkundigen Sie sich am besten noch vor Beginn bei Ihrem Versicherungsträger bezüglich dem Ablauf und der Höhe der Kostenübernahme.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich natürlich gerne per mail an mich wenden.